Einwegpfand
Der Gesetzgeber schreibt vor, ein Dosenpfand auf pfandpflichtige Einweggetränkever­packungen gemäß Verpackungsverordnung zu erheben.
Da die durch uns angebotenen Produkte unter diese Regelung fallen, sind auch wir sowohl angehalten, einen Pfandbetrag zu erheben als auch im Falle der Rückgabe einer Verpackung, den Pfand zu erstatten.
Diese Handhabung würde jedoch den Einzelpreis der durch uns angebotenen Produkte erheblich verteuern. Daher bedienen wir uns einer sogenannten Mischkalkulation.
Dies bedeutet, dass wir den Pfandbetrag von € 0,25 je Verpackungseinheit nur zu einem geringen Teil in den Produktpreis einrechnen, Ihnen aber den vollen Pfandbetrag per Überweisung zurückerstatten, wenn Sie uns die leeren Verpackungen Frei-Haus (Transportkosten trägt Absender) unter Beigabe der Rechnung/Lieferschein zurücksenden.
Beachten Sie bitte, dass wir unseren Produktpreis von der Anzahl der rückläufigen Einwegverpackungen abhängig machen müssen. Je weniger Einheiten an uns zurückgesandt werden, desto geringer ist der Produktpreis.
Diese Regelung hat Gültigkeit bis zum 30.04.2006. Ab dem 01.05.2006 sind sämtliche angewendeten "Insellösungen" durch ein bundesweit einheitliches System, welches durch den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) initiiert wurde, zu ersetzen.
Über unsere Handhabung bezüglich der Pfandregelung ab dem 01.05.2006 werden wir Sie an dieser Stelle informiert halten.